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Urteil Caroline Schmidt Sitzblockade

Berlin: Hartes Exempel gegen Kölner Klimaaktivistin Caroline Schmidt

Die Staatsanwalt forderte eine geringe Geldstrafen üblich für drei Sitzblockaden, jedoch entschied sich das Gericht ein Exempel zu statuieren, acht Monate Haft ohne Bewährung, die müssen nun abgesessen werden.
Betroffen von dem harten Urteil ist die Kölnerin Caroline Schmidt. 

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