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Flutopferhilfe

Euskirchen: FLUTOPFERHILFE

Anträge auf Unterstützung aus dem Spendenfonds „Städtische Nothilfe“ ab sofort möglich

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung wurde am 03.08.2021 die Richtlinie der Stadt Euskirchen über die Verteilung von Spenden aus dem Spendenfonds „Städtische Nothilfe“ an Privathaushalte mit Schäden durch das Hochwasser vom 14./15. Juli 2021 beschlossen. Hiernach können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1.000 Euro aus dem Spendenfonds an betroffene Personen ausgezahlt werden.

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