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NRW: Erkrath, Issum, Siegen, Herten: Gleich vier Bürgerentscheide in zwei Wochen in NRW!

In den kommenden zwei Wochen finden gleich vier Bürgerentscheide in NRW statt. So wird in Erkrath, Issum, Siegen und Herten abgestimmt. Damit setze sich laut dem Fachverband Mehr Demokratie e.V. der positive Trend bei der lokalen direkten Demokratie aus dem Vorjahr fort. Mit insgesamt zehn Bürgerentscheiden hatte es 2022 deutlich mehr Abstimmungen als in den Jahren zuvor gegeben. „Die vielen Bürgerentscheide auch zu Beginn dieses Jahres sollten von den Kommunen zum Anlass genommen werden, vorausschauend bei den Regeln nachzubessern. Zwei von vier Kommunen, in denen jetzt abgestimmt wird, senden allen Abstimmungsberechtigten die Wahlunterlagen bereits automatisch zu und gehen so mit gutem Beispiel voran“, kommentiert Achim Wölfel, NRW-Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Dies sei eine hervorragende Gelegenheit für andere Kommunen, jetzt nachzuziehen und ihre Bürgerentscheidssatzungen entsprechend anzupassen. So bringe die automatische Zusendung der Wahlunterlagen gle

ich mehrere Vorteile für Verwaltungen und Bürger mit sich. Sie erleichtere den Menschen die demokratische Teilhabe in ihrem Ort und trage zu einer höhere Abstimmungsbeteiligung bei.

 

Am 26. Februar stimmen die Bürger in Erkrath und Issum ab. Bei beiden Abstimmungen kann im Wahllokal oder auf Antrag per Briefwahl abgestimmt werden. Alle Abstimmungsberechtigten in Issum und Erkrath erhalten das Abstimmungsheft zusammen mit der Benachrichtigung über die Abstimmung.  

 

In Erkrath hatte eine Initiative über 2.700 Unterschriften gesammelt, um den Bau eines Wohnkomplexes auf der Hasenwiese in Millrath zu verhindern. Die Fragestellung des Bürgerentscheids lautet: „Soll der Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt Erkrath vom 06.09.2022 über die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „H 60 –Genossenschaftliches Wohnen Schmiedestraße“ (sog. Hasenwiese in Hochdahl – Millrath) aufgehoben werden?“. Kritik übt Mehr Demokratie am Abstimmungsheft. Dieses enthalte neben der Begründung des Bürgerbegehrens lediglich eine Stimmempfehlung der im Rat vertretenen Fraktionen und des Bürgermeisters, aber keine dazugehörigen Begründungen.

 

In Issum entscheiden die Bürger, ob der Sonderbusverkehr für Grundschüler erhalten bleibt oder zukünftig an den Linienverkehr angegliedert wird. Eine Initiative will den Sonderverkehr erhalten und hat dafür über 1.400 Unterschriften gesammelt. Die Fragestellung lautet „Soll der Ratsbeschluss vom 14.06.2022 (Schülerverkehr ÖPNV nach § 42 PBefG) aufgehoben werden und der bisherige freigestellte Schülerverkehr auch weiterhin ab dem Jahr 2023/2024 durchgeführt werden?“

 

Der Bürgerentscheid in Siegen läuft bis zum 1. März. Eine Initiative hatte im vergangenen Jahr über 5.800 gültige Unterschriften gesammelt, um gegen einen Ratsbeschluss von Juni vorzugehen. Der Rat hatte entschieden, für das Schuljahr 2023/2024 eine neue Gesamtschule einzurichten und damit verbunden eine Hauptschule und zwei Realschulen zu schließen. Die Fragestellung des Bürgerentscheides lautet: „Sollen Haupt- und Realschulen in Siegen erhalten werden?“.

 

In Herten hatte eine Initiative im vergangenen Jahr über 4.000 Unterschriften gesammelt, um gegen einen Ratsbeschluss zum Neubau eines Feuerwehrhauses vorzugehen. Die Fragestellung des Bürgerentscheides lautet: „Sind Sie dafür, dass der Ratsbeschluss vom 22.06.2022 gemäß Beschlussvorlage 22/078 Neubau Feuerwehrhaus Löschzug Scherlebeck aufgehoben werden soll, um den Grünzug an der Backumer Straße zwischen Polsumer und Langenbochumer Straße (Gemarkung Herten, Flur 21, Flurstück 648) in seiner jetzigen Form zu erhalten?“. Die Bürger haben noch bis zum 6. März die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben.

 

Die beiden Bürgerentscheide in Herten und Siegen finden als reine Briefwahlen statt, die Wahlunterlagen sowie das Abstimmungsheft wurden automatisch verschickt.

 

Ob ein Bürgerentscheid als Brief- oder Urnenabstimmung durchgeführt wird und wie die Abstimmung gestaltet ist, ist jeder Kommune selbst überlassen und wird in der jeweiligen Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden festgehalten. Im letzten Jahr aktualisierten der Kreis Düren, Herten, Nümbrecht und Siegen ihre Satzungen, sodass alle Abstimmungsberechtigten die Briefwahlunterlagen sowie das Abstimmungsheft automatisch zugeschickt bekommen. Im Kreis Düren fand im August 2022 ein Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises statt. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei rund 56 Prozent, was für einen Bürgerentscheid deutlich über der durchschnittlichen Beteiligung von rund 32 Prozent liegt. Der Nümbrechter Ratsbürgerentscheid wurde von der Kommunalaufsicht beanstandet und wird stattdessen als unverbindliche Bürgerbefragung gewertet. Dennoch lag die Abstimmungsbeteiligung mit 56 Prozent überdurchschnittlich hoch.

 

 

Weiterführende Informationen:

1. Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid in Herten: https://www.herten.de/fileadmin/user_upload/Abstimmungsheft_Informationsblatt_der_Stadt_Herten_zum_Buergerentscheid.pdf

2. Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid in Issum: https://www.issum.de/system/files/2023-01/abstimmungsheft_informationsblatt_buergerentscheid.pdf

3. Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid in Siegen: https://www.siegen.de/fileadmin/cms/pdf/Wahlen/Buergerentscheid01032023/BroschuereBuergerentscheid01032023.pdf

4. Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid in Erkrath: https://www.erkrath.de/PDF/Informationsblatt_B%C3%BCrgerentscheid_Hasenwiese.PDF?ObjSvrID=2871&ObjID=4390&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1674644711

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