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Mindestlöhne in einigen Branchen steigen

Es gibt den gesetzlichen Mindestlohn und darüber hinaus als Erfolg der gewerkschaftlichen Tätigkeit in einigen Branchen wie Pflege, Bau, Elektro...
einen eigenen Branchenmindestlohn, der höher angesetzt ist. Es gibt sogar Unternehmen die einen eigenen betriebsinternen Mindestlohn eingeführt haben. So zB lidl: Seit dem 1. März 2017 erhalten alle Mitarbeiter von Lidl Deutschland einen Mindestlohn von mindestens 12 Euro pro Stunde.
Der gesetzliche Mindestlohn darf nicht unterlaufen, jedoch in jeder Höhe übertroffen werden. Die Grafik ist vom Bundesministerium:
Neu in 2018: Der Mindestlohn für Pflegekräfte ist zum 1.1.2018 auf 10,55 € (West) bzw. 10,05 € (Ost) gestiegen.
Auch im Elektrohandwerk wurde die Lohnuntergrenze angepasst und liegt jetzt bundesweit einheitlich bei 10,95 €.
Der branchenunabhängige, gesetzliche Mindestlohn bleibt in diesem Jahr noch bei 8,84 €. Die Mindestlohn-Kommission entscheidet im Sommer über eine Erhöhung für 2019.

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