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Arbeitgeberverband fordert "zügige Vermittlung" der Menschen

Zentrale Aufgabe der Arbeitsmarkpolitik ist es, Menschen zügig auf offene Stellen zu vermitteln und wo nötig zu Fachkräften zu qualifizieren. Eine besondere Herausforderung bleibt die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, so die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

In den letzten Jahren vor der Corona-Pandemie ist es gelungen, die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich abzubauen und Menschen in Beschäftigung zu bringen. Das war ein großer Erfolg. Seit Beginn der Coronakrise ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen wieder gestiegen. Von 1,6 Mio. Arbeitslosen in der Grundsicherung (SGB II) waren im September 2021 rund 900.000 langzeitarbeitslos, also mehr als jeder zweite Person und 20 % mehr als im Vorjahr. Ein Großteil der Leistungsbeziehenden im SGB II verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Welche Maßnahmen sind notwendig, um mehr Personen aus der Langzeitarbeitslosigkeit in Beschäftigung zu bringen?

Erstens muss die Betreuung der Menschen in der Grundsicherung verbessert und intensiviert werden. Dazu gehören mehr Finanzmittel für die Eingliederung sowie eine gezielte Beratung und Vermittlung, die stärker an der individuellen Situation der Personen ausgerichtet werden kann. Es gilt dabei auch besonders arbeitsmarktferne Menschen an den Arbeitsmarkt heranzuführen und auch besondere Herausforderungen wie z. B. gesundheitliche Einschränkungen gezielt anzugehen. Zweitens muss das Prinzip von Fördern und Fordern weiterhin der Kern des Unterstützungssystems bleiben. Dazu gehört die Beibehaltung von Mitwirkungspflichten. Ein Recht auf Unterstützung und Mitwirkungspflichten sind zwei Seiten einer Medaille. Sich mit Unterstützung Schritt für Schritt aus der Bedürftigkeit herauszuarbeiten, ist eine legitime Erwartungshaltung der Solidargemeinschaft. Drittens müssen die Qualifizierungsanstrengungen durch z. B. stärkere Nutzung von Teilqualifizierungen gestärkt werden. Es darf auch nicht attraktiver sein, durch einen „Ein-Euro-Job“ mehr Geld in der Tasche zu haben als bei der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme. Viertens müssen die Hinzuverdienstregelungen vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Das bedeutet mehr Anreize für die Ausweitung einer Beschäftigung anstelle vom Verbleib in Kleinstarbeitsverhältnissen.

Arbeit ist und bleibt der wirksamste Schutz vor Armut und unverzichtbar für gesellschaftliche Teilhabe und persönliche Entfaltung. Der Anspruch muss daher sein, Menschen zu helfen, ihnen etwas zuzutrauen und ihre Situation zu verbessern anstelle sie nur zu alimentieren und auf ein Abstellgleis zu schieben. Das bestehende System ist dabei an einigen Stellen noch zu kompliziert und nicht zielgenau. Die Jobcenter sollten sich im Kern um die Menschen, weniger um die Bürokratie kümmern. Die Einführung von Bagatellgrenzen wäre hierzu ein wichtiger Schritt. Eine Weiterentwicklung mit dem Ziel die Regeln klarer, einfacher und transparenter zu gestalten ist notwendig.

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